Troisdorfer Taschengeldbörse für Jung und Alt

Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen

Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.

Angaben zum Dienstleistungserbringer

AWO Oberlar e.V.
Sieglarer Str. 66-68
53842 Troisdorf
Nordrhein-Westfalen

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Wir helfen Menschen mit Einschränkungen. Sie können Kontakt zu Jugendlichen aufnehmen.

Jugendliche, die sozial engagiert sind, können ihre Fähigkeiten anbieten. Sie können Menschen helfen und dabei etwas Geld verdienen. Wir sehen uns als Brücke zwischen den Generationen.

Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

Vermittlung von Hilfe im sozialen Bereich zwischen Jugendlichen und hilfebedürftigen Erwachsenen gegen ein Taschengeld.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben genannte Dienstleistung ist vollständig mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 21.02.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 21.02.2025

Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit

Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.

Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben

Adresse:
AWO Troisdorf-Oberlar e.V.
Sieglarer Str. 66-68
53842 Troisdorf

E-Mail: info@tabo-troisdorf.de

Telefon: +49 2241 9451628